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Versuch einer Definition:

Das Wort "Bildungsgüter" bezeichnet die Gesamtheit der interessanten und uninteressanten, nützlichen und unnützen Kenntnisse, die in den allgemeinbildenden Schulen und höheren Bildungsanstalten behandelt werden.

Im Schulbetrieb besteht für Schüler Abnahmepflicht für alle angebotenen Bildungsgüter; bei Weigerung drohen empfindliche Strafen, die in höheren Klassen durchaus auch bildungsweggefährdend ausfallen können.

Der Duden definiert kurz und knapp:

"geistiges Gut, das zur Bildung beiträgt"


Bildungsgüter gehören also zu den immateriellen Gütern, oder, biblisch ausgedrückt, zu den Schätzen, die kein Rost fressen und kein Dieb stehlen kann. (Matth. 6, 19-20). Über den Wert solcher Schätze schreibt Martin Luther in seiner Evangelienauslegung:

Denn es sollte ja sogar einem geizigen Wanst gefallen und sollt ihm das Herz lachen, wenn man ihm einen solchen Schatz zeigt, den kein Rost fressen und kein Dieb stehlen kann.

Schülern lacht das Herz freilich nur ganz selten, wenn sie zu zeitraubender Beschäftigung mit Bildungsgütern gedrängt werden, obwohl sie doch meinen, für ihre Zeit bessere Verwendung zu haben.